Virtual Impulse — Patricia van Gemert
Welserstraße 3, 87463 Dietmannsried, Deutschland
E-Mail: support@virtual-impulse.com
Website: virtual-impulse.com
Version 2.0 — 25. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Beratungsleistungen, Dokumentation, KI-Governance, Prozess- und Anforderungsanalysen, sprachliche Unterstützung und damit verbundene professionelle Leistungen von Patricia van Gemert unter der Geschäftsbezeichnung Virtual Impulse („Virtual Impulse“).
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
Der gesonderte Verkauf digitaler Produkte, Software-Abonnements und der laufende Betrieb von Kundensystemen sind nicht Gegenstand dieser AGB.
Das Angebot oder die Projektvereinbarung legt Leistungen, Arbeitsergebnisse, Verwendungszweck, Vergütung und einen gegebenenfalls vereinbarten Zeitplan fest. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Virtual Impulse den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt oder die Parteien eine Projektvereinbarung schließen.
Diese AGB werden vor Vertragsschluss bereitgestellt und werden Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vereinbart wird. Es gilt die zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Fassung; spätere Änderungen auf der Website ändern bestehende Verträge nicht automatisch.
Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten hat eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Vorrang. Kundenbedingungen werden nicht allein dadurch akzeptiert, dass Virtual Impulse Leistungen ohne Widerspruch erbringt.
Textform umfasst E-Mail, sofern die Voraussetzungen des § 126b BGB erfüllt sind. Die Parteien sollen Änderungen und wesentliche Freigaben in Textform dokumentieren. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Virtual Impulse erbringt die vereinbarten Leistungen mit fachlicher Sorgfalt. Beratungsleistungen umfassen grundsätzlich Analysen, Empfehlungen und Unterstützung. Soweit ein bestimmtes Arbeitsergebnis oder ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, bleiben die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Anforderungen verbindlich.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Nutzen, eine behördliche Genehmigung, Zertifizierung oder ein technischer Erfolg wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zugesagt. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen und die anwendbaren Rechte des Kunden bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
Die Leistungen umfassen keine Rechts- oder Steuerberatung, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Konformitätsbewertungen oder Zertifizierungen. Hinweise auf Gesetze, Normen und Rahmenwerke dienen der allgemeinen Orientierung und organisatorischen Unterstützung; sie sind keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und keine Garantie für die Einhaltung rechtlicher Anforderungen.
Ohne gesonderte Vereinbarung konfiguriert, implementiert, betreibt oder administriert Virtual Impulse keine Kundensysteme, Automatisierungen oder Agenten und trifft keine operativen Entscheidungen im Namen des Kunden.
Die Arbeit richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und den während des Auftrags vernünftigerweise verfügbaren Informationen. Eine laufende Überwachungs- oder Aktualisierungspflicht nach Abschluss besteht nur bei gesonderter Vereinbarung. Pflichten zur Behebung mangelhafter Leistungen bleiben unberührt.
Der Kunde stellt die für die Arbeit angemessen erforderlichen Informationen, berechtigten Zugänge, Entscheidungen und Rückmeldungen richtig und rechtzeitig bereit. Er stellt nur notwendige Informationen zur Verfügung und stellt sicher, dass er zu deren Weitergabe berechtigt ist. Virtual Impulse darf auf diese Angaben vertrauen, sofern kein Anlass zu Zweifeln besteht und ihre Überprüfung nicht zum Auftrag gehört.
Der Kunde bleibt für seine geschäftlichen Entscheidungen sowie für Umsetzung, Freigabe und Überwachung innerhalb seiner Organisation verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich Virtual Impulse übertragen wurden. Die Verantwortung von Virtual Impulse für die eigenen Leistungen wird dadurch nicht eingeschränkt.
Zusätzliche Arbeiten, geänderte Anforderungen, zusätzliche Prüfrunden sowie daraus folgende Vergütungs- oder Terminänderungen vereinbaren die Parteien vor Beginn der betreffenden Arbeiten in Textform. Die Behebung eigener mangelhafter Leistungen durch Virtual Impulse ist keine gesondert vergütungspflichtige Zusatzleistung.
Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, passen die Parteien betroffene Termine unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verzögerung und verfügbarer Kapazitäten angemessen an. Zusätzliche Vergütungen bedürfen einer vereinbarten Grundlage; eine Verzögerung begründet nicht automatisch eine Stornogebühr oder einen Anspruch auf die volle Projektvergütung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Vergütung und Abrechnungsgrundlage ergeben sich aus dem Angebot. Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Für grenzüberschreitende Leistungen gelten die einschlägigen umsatzsteuerlichen Regelungen.
Vorauszahlungen, Teilzahlungen und die Erstattung von Auslagen müssen vereinbart werden. Soweit die Fälligkeit gesetzlich von der Abnahme eines Arbeitsergebnisses abhängt, bleibt diese Voraussetzung unberührt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu zahlen, jedoch nicht vor Fälligkeit nach Vertrag und Gesetz. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Bei Zahlungsverzug darf Virtual Impulse betroffene Leistungen nach Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist und vorheriger Ankündigung aussetzen, soweit dies verhältnismäßig ist. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
Vereinbarte verbindliche Termine sind einzuhalten. Schätzungen werden als solche gekennzeichnet. Jede Partei informiert die andere unverzüglich über Umstände, die voraussichtlich die Leistungserbringung beeinträchtigen.
Verhindert ein von keiner Partei zu vertretendes Ereignis vorübergehend die Leistung, verlängern sich betroffene Fristen um den Zeitraum, der durch die Störung angemessen verursacht wird. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und ergreift zumutbare Maßnahmen, um die Auswirkungen zu begrenzen.
Dauert die Störung länger als 30 Tage und verhindert sie die betroffenen Leistungen wesentlich, darf jede Partei den betroffenen Auftragsteil in Textform kündigen. Frühere gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt. Vergütungs- und Rückzahlungsfolgen richten sich nach dem Gesetz; diese Klausel begründet keinen automatischen Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistungen.
Virtual Impulse darf KI-Werkzeuge zur Unterstützung von Recherche, Texterstellung, Übersetzung und visueller Gestaltung einsetzen. Virtual Impulse prüft die eigenen, für den Kunden bestimmten Arbeitsergebnisse und übernimmt dafür im vereinbarten Leistungsumfang Verantwortung. KI-Ausgaben können Fehler enthalten und müssen weder einzigartig noch eigenständig durch geistige Eigentumsrechte geschützt sein.
Personenbezogene Daten oder vertrauliche Kundeninformationen werden nur dann an externe KI-Dienste übermittelt, wenn dies vorab vereinbart wurde und angemessene vertragliche, sicherheitsbezogene und datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt sind. Eine allgemeine Erlaubnis zum KI-Einsatz erlaubt für sich allein keine solche Offenlegung.
Der Kunde ist vor dem operativen Einsatz für angemessene Freigabe, Tests und Aufsicht verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich zum Auftrag gehören. Jede Partei bleibt für die gesetzlichen Pflichten ihrer eigenen Rolle verantwortlich, einschließlich einschlägiger KI-Transparenz- und KI-Kompetenzanforderungen. Gesetzliche Verantwortung kann nicht durch Vertrag von der gesetzlich verpflichteten Partei wegverlagert werden.
Vom Kunden unmittelbar beauftragte Dienste unterliegen dem Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter. Virtual Impulse garantiert dessen Verfügbarkeit oder Leistung nicht. Die Verantwortung für eigene Beratung, Auswahlpflichten und zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen richtet sich nach Ziffer 11.
Virtual Impulse darf geeignete, qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für die Erfüllung der eigenen vertraglichen Pflichten durch diese verantwortlich. Vertraulichkeit und einschlägige Anforderungen an Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter sind einzuhalten.
Kundenmaterialien und Rechte Dritter verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Virtual Impulse behält bestehende Materialien, Methoden, Vorlagen und Know-how, soweit daran rechtlicher Schutz besteht.
Mit vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis geschuldeten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht, dieses für den vereinbarten Zweck zu nutzen und anzupassen. Dies umfasst eine externe Veröffentlichung oder Verbreitung, soweit sie zum vereinbarten Zweck gehört, sowie die dafür notwendige Nutzung durch für den Kunden tätige Personen. Der Kunde stellt sicher, dass diese Personen die einschlägigen Beschränkungen beachten.
In Arbeitsergebnissen enthaltene wiederverwendbare Materialien von Virtual Impulse dürfen genutzt werden, soweit dies für diesen Zweck erforderlich ist. Ihr gesonderter Weiterverkauf, ihre Lizenzierung oder Verbreitung als eigenständige Vorlagen oder Produkte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Lizenzbeschränkungen Dritter werden vor Aufnahme der betreffenden Materialien benannt und müssen die vereinbarte Nutzung ermöglichen.
Diese Regelung begründet keine ausschließlichen Rechte an rechtlich nicht schutzfähigen Inhalten. Der Kunde ist für spätere eigene Änderungen und Nutzungen außerhalb des vereinbarten Zwecks verantwortlich; die Haftung von Virtual Impulse für eigene mangelhafte Leistungen bleibt unberührt.
Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen aus dem Auftrag und verwenden sie ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich zugänglich, bereits rechtmäßig bekannt, rechtmäßig von anderer Seite ohne Vertraulichkeitsbindung erhalten oder unabhängig entwickelt worden sind.
Eine Weitergabe an Berater und Dienstleister ist zulässig, soweit diese die Informationen benötigen und angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen. Ziffer 7 und einschlägige Datenschutzanforderungen bleiben verbindlich. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen werden auf das Erforderliche beschränkt; soweit rechtlich zulässig, wird die andere Partei vorher informiert.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt fünf Jahre nach Auftragsende fort. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie als solche geschützt sind; gesetzliche Datenschutzpflichten bleiben unberührt. Kundennamen, Logos und Projektdetails dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis des Kunden als öffentliche Referenzen genutzt werden.
Jede Partei erfüllt die Datenschutzpflichten ihrer jeweiligen Rolle. Verarbeitet Virtual Impulse personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn die erforderliche Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Sie regelt Weisungen, Sicherheit, Unterauftragsverarbeiter, Übermittlungen und Rückgabe oder Löschung der Daten.
Nach Abschluss werden vertrauliche Kundenmaterialien vereinbarungsgemäß zurückgegeben oder gelöscht, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und notwendiger Aufbewahrung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Aufbewahrte Materialien bleiben geschützt und dürfen nicht für andere Zwecke weiterverwendet werden.
Virtual Impulse haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in Fällen, in denen die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, einschließlich einer gegebenenfalls anwendbaren Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Virtual Impulse bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit vorbehaltlich des ersten Absatzes ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der für Virtual Impulse bei der Vertragserfüllung tätigen Personen. Gesetzliche Regelungen über Mitverschulden und Schadensminderung bleiben unberührt.
Es gilt die vereinbarte Laufzeit. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener laufender Auftrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Abgegrenzte Aufträge enden mit ihrer Erfüllung, sofern sie nicht zuvor nach Vertrag oder Gesetz beendet werden.
Die Kündigung aus wichtigem Grund und weitere gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach §§ 627 und 648 BGB, soweit anwendbar, bleiben unberührt.
Vergütung, vereinbarte nicht stornierbare Drittkosten und etwaige Rückzahlungen nach Beendigung richten sich nach Vertrag und Gesetz, einschließlich vorgeschriebener Anrechnungen ersparter Aufwendungen oder anderweitigen Erwerbs. Ein automatischer Anspruch auf die gesamte verbleibende Projektvergütung besteht nicht.
Regelungen zu Vertraulichkeit, entstandenen Zahlungsansprüchen, Nutzungsrechten, Datenschutz und Haftung gelten fort, soweit ihr Zweck dies erfordert.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften, die ungeachtet dieser Rechtswahl gelten, bleiben unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wird.
Das Angebot oder die Projektvereinbarung benennt die maßgebliche Sprachfassung dieser AGB. Fehlt eine solche Festlegung, ist die bereitgestellte und vereinbarte Fassung in der Sprache des angenommenen Angebots maßgeblich. Andere Fassungen dienen dem Verständnis.
Ist eine Bestimmung unwirksam oder wird sie nicht Vertragsbestandteil, gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch die weitestgehende noch zulässige Beschränkung ersetzt.